Strom - Jetzt zu den günstigen Treue-Strom-Produkten wechseln

In nur 3 Schritten können Sie Kunde bei der Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH werden oder – falls Sie bereits Kunde sind – zu unseren günstigen Treue-Strom-Angeboten wechseln. Entscheiden Sie sich für unser Sonderprodukt, erhalten Sie Strom aus 100% erneuerbaren Energien. Ein weiteres Plus: Während der Erstvertragslaufzeit profitieren Sie von einer eingeschränkten Netto-Preis-Garantie. Diese Garantie bezieht sich nur auf den von uns direkt beeinflussbaren Strompreisanteil. Steuern, Umlagen und Netzentgelte sind nicht Bestandteil der Preisgarantie.

1. Stromlieferungsvertrag ausfüllen

Füllen Sie bitte den Stromlieferungsvertrag aus, den Sie im Bereich „Formulare“ auf unserer Webseite finden. Sie können den ausgefüllten Vertrag dann bequem per Post, Fax oder E-Mail an uns senden oder ihn persönlich bei uns abgeben. Wir freuen uns immer, Sie bei uns begrüßen zu dürfen! Vergessen Sie bitte nicht, das SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) zu unterschreiben. So können wir den Verwaltungsaufwand minimieren und Ihnen attraktive Strompreise anbieten.

2. Der Wechsel ist einfach – wir kümmern uns um den Rest

Nachdem Sie den Vertrag eingereicht haben, kümmern wir uns um alles Weitere, einschließlich der Kündigung bei Ihrem bisherigen Stromanbieter. Der Wechsel erfolgt an einem festgelegten Stichtag, den wir Ihnen in der Eingangsbestätigung mitteilen. Wir garantieren Ihnen, dass der Wechsel problemlos verläuft. Ihr Stromzähler bleibt unverändert, und es sind keine technischen Installationen erforderlich. Die Stromlieferung wird ohne Unterbrechung fortgesetzt.

3. Wir melden uns bei Ihnen, sobald alle Formalitäten erledigt sind

Sobald alle Formalitäten abgeschlossen sind, melden wir uns bei Ihnen. Ihre Abschlagszahlungen werden wie gewohnt von Ihrem Konto abgebucht. Selbstverständlich können Sie auch per Überweisung oder in bar vor Ort bezahlen. Mit der Einzugsermächtigung können wir die Verwaltungskosten gering halten und so die Strompreise für unsere Kunden optimieren.

Hinweis für Online-Verträge:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie hier finden können. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform zur Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Dienstleistungs- und Online-Kaufverträgen zu nutzen.