Stadtwerke Bad Herrenalb: Steuerbare Einrichtungen

Wichtige Informationen zur Neuregelung bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen

Die Energiewende ist in vollem Gange und auch in Bad Herrenalb spielt sie eine wichtige Rolle. Der Umstieg auf erneuerbare Energien und die Elektrifizierung des Wärme- und Verkehrssektors sind zentrale Punkte, um unsere Klimaziele zu erreichen.

Immer mehr Wärmepumpen, Wallboxen und Stromspeicher werden in privaten Haushalten installiert. Diese Geräte haben eine hohe Leistung und können das Stromnetz vor Herausforderungen stellen.

Um die Energiewende sicher und effizient zu gestalten, hat die Bundesregierung den §14a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geändert. Diese Änderung betrifft alle Besitzer von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, wie z.B.:

  • Wärmepumpen
  • Nicht-öffentliche Ladesäulen
  • Klimaanlagen
  • Stromspeicher

Ab dem 1. Januar 2024 gelten neue Regeln für die Integration dieser Geräte ins Stromnetz. Die Stadtwerke Bad Herrenalb unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung dieser neuen Anforderungen.

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zum §14a EnWG und den Änderungen ab 2024. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erklären Ihnen, was Sie tun müssen, um Ihre Geräte fit für die Zukunft zu machen.

Sie besitzen eine Wärmepumpe, Wallbox, Klimaanlage oder einen Stromspeicher? Dann profitieren Sie von den neuen Regelungen des §14a EnWG, die ab dem 1. Januar 2024 in Kraft getreten sind.

Wir haben Ihnen die wichtigsten Fragen im Überblick zusammengefasst:

  1. Was wird in §14a EnWG geregelt?
  2. Welche Geräte fallen unter die neuen Regelungen?
  3. Was hat sich ab dem 1. Januar 2024 geändert?
  4. Wie wird die Reduzierung der Netzentgelte berechnet?
  5. Auf einen Blick - Was gilt für mich?