Wichtige Änderung seit dem 6. Juni 2025: Keine rückwirkende An- oder Abmeldung im Strombereich mehr möglich

Grafik eines Hinweisschilds - Ankündigung der wichtigen Information

Grafik eines Hinweisschilds - Ankündigung der wichtigen Information
22. Mai 2025
Am 6. Juni 2025 ist eine neue gesetzliche Regelung der Bundesnetzagentur in Kraft getreten: Mit der Festlegung „LFW24 – Lieferantenwechsel in 24 Stunden“ (BK6-22-024) wurde die Möglichkeit gestrichen, rückwirkend Ein- oder Auszüge im Strombereich zu melden.
Was ändert sich konkret?
Bisher war es möglich, Ein- oder Auszüge bis zu sechs Wochen rückwirkend zu berücksichtigen – beispielsweise, wenn ein Mieterwechsel verspätet gemeldet wurde. Diese Rückwirkung entfällt künftig vollständig.
Was bedeutet das für Sie?
Seit dem 6. Juni 2025 gilt:
- Ein- und Auszüge müssen vorab gemeldet werden – idealerweise mit mindestens 14 Tagen Vorlauf.
- Zählerstände sind bitte am Tag der Übergabe zu übermitteln.
Eine nachträgliche Abrechnung zu einem rückliegenden Datum ist dann nicht mehr zulässig.
Diese Regelung betrifft vor allem Hausverwaltungen und Vermieter:innen, die Mieterwechsel koordinieren. Bitte beachten Sie die neue Frist, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden.
Bei Fragen kommen Sie gern auf uns zu – wir helfen weiter!