Wichtige Änderung seit dem 6. Juni 2025: Keine rückwirkende An- oder Abmeldung im Strombereich mehr möglich

Grafik eines Hinweisschilds - Ankündigung der wichtigen Information

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22. Mai 2025

Am 6. Juni 2025 ist eine neue gesetzliche Regelung der Bundesnetzagentur in Kraft getreten: Mit der Festlegung „LFW24 – Lieferantenwechsel in 24 Stunden“ (BK6-22-024) wurde die Möglichkeit gestrichen, rückwirkend Ein- oder Auszüge im Strombereich zu melden.

Was ändert sich konkret?

Bisher war es möglich, Ein- oder Auszüge bis zu sechs Wochen rückwirkend zu berücksichtigen – beispielsweise, wenn ein Mieterwechsel verspätet gemeldet wurde. Diese Rückwirkung entfällt künftig vollständig.

Was bedeutet das für Sie?

Seit dem 6. Juni 2025 gilt:

  • Ein- und Auszüge müssen vorab gemeldet werden – idealerweise mit mindestens 14 Tagen Vorlauf.
  • Zählerstände sind bitte am Tag der Übergabe zu übermitteln.

Eine nachträgliche Abrechnung zu einem rückliegenden Datum ist dann nicht mehr zulässig.

Diese Regelung betrifft vor allem Hausverwaltungen und Vermieter:innen, die Mieterwechsel koordinieren. Bitte beachten Sie die neue Frist, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Bei Fragen kommen Sie gern auf uns zu – wir helfen weiter!