Information zu Schreiben der Deutschen Messwesen GmbH (DMG) zum Smart-Meter-Einbau

19. Okt 2026

Aktuell erhalten einige Verbraucherinnen und Verbraucher Schreiben der Deutschen Messwesen GmbH (DMG) zum Einbau von Smart Metern. Da diese Anschreiben mitunter Fragen aufwerfen können, möchten wir Ihnen einige wichtige Informationen zur Orientierung geben. Bitte beachten Sie: Die Deutsche Messwesen GmbH handelt nicht im Auftrag der Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH, eines von uns beauftragten Dienstleisters oder einer Behörde.

Wann wird ein Smart Meter eingebaut?

Der Einbau intelligenter Messsysteme (Smart Meter) erfolgt in Deutschland schrittweise auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben. Betroffen sind insbesondere:

  • Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 kWh,
  • Betreiber bestimmter Stromerzeugungsanlagen mit mehr als 7 kW installierter Leistung,
  • Kundinnen und Kunden mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG, beispielsweise Wärmepumpen, Wallboxen oder Stromspeichern.

Wer führt den gesetzlich vorgesehenen Einbau durch?

Gesetzlich vorgeschriebene Smart-Meter-Installationen werden durch den zuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt. Die betroffenen Kundinnen und Kunden werden rechtzeitig vor dem Einbau schriftlich informiert.

Wenn für Ihren Anschluss ein Smart Meter vorgesehen ist, müssen Sie in der Regel nicht selbst aktiv werden. Der Einbau wird entsprechend der gesetzlichen Vorgaben organisiert und angekündigt.

Besteht Handlungsbedarf bei einem Schreiben der DMG?

Nein. Für Kundinnen und Kunden besteht keine Verpflichtung, auf ein Schreiben der Deutschen Messwesen GmbH zu reagieren oder kurzfristig einen Vertrag bzw. einen Termin für einen Zählerwechsel zu vereinbaren.

Wir empfehlen, Angebote und Vertragsbedingungen grundsätzlich sorgfältig zu prüfen und sich ausreichend Zeit für eine Entscheidung zu nehmen.

Bitte Kosten und Nutzen genau vergleichen

In den Anschreiben der DMG werden unter anderem mögliche finanzielle Vorteile angesprochen. Hierbei ist zu beachten, dass der Einbau eines Smart Meters allein nicht automatisch zu reduzierten Netzentgelten oder anderen finanziellen Vergünstigungen führt.

Mögliche Entlastungen nach § 14a EnWG sind an bestimmte technische und rechtliche Voraussetzungen geknüpft. Sie entstehen nicht allein dadurch, dass ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber beauftragt wird.

Darüber hinaus empfehlen wir, die angebotenen Leistungen, die anfallenden Kosten sowie mögliche Vertragslaufzeiten sorgfältig miteinander zu vergleichen.

Unsere Empfehlung

  • Prüfen Sie Absender und Inhalt eines Schreibens aufmerksam.
  • Beachten Sie, dass die Deutsche Messwesen GmbH nicht im Auftrag der Stadtwerke Bad
    Herrenalb GmbH tätig ist.
  • Lassen Sie sich durch kurze Rückmeldefristen oder Terminangebote nicht unter Druck setzen.
  • Vergleichen Sie Kosten, Leistungen und Vertragsbedingungen sorgfältig.
  • Sofern für Ihren Anschluss ein Smart-Meter-Einbau vorgesehen ist, werden Sie rechtzeitig durch den zuständigen Messstellenbetreiber informiert.

Bei Fragen rund um Smart Meter, Zählerwechsel oder Messstellenbetrieb unterstützt Sie das Team der Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH gerne persönlich.