Informationen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Veröffentlichungspflicht für EEG-Daten
Früher waren die regionalen Verteilnetzbetreiber verpflichtet, bestimmte Daten nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu veröffentlichen. Diese Pflicht ergab sich aus § 77 Absatz 1 EEG 2014.
Mit der Neufassung des Gesetzes im Jahr 2017 wurde diese Aufgabe an die Übertragungsnetzbetreiber übertragen.
Das bedeutet:
Die Daten werden nicht mehr von den Verteilnetzbetreibern, sondern zentral von den Übertragungsnetzbetreibernveröffentlicht.
Wo finde ich die EEG-Daten?
Die aktuellen Daten gemäß § 77 EEG 2017 finden Sie auf den offiziellen Webseiten der vier Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland: