Neue gesetzliche Vorgaben für SEPA-Zahlungen ab Oktober 2025

Symbolgrafik mit einem roten Ausrufezeichen in einer Sprechblase – Hinweis auf eine wichtige Information.

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Symbolgrafik mit einem roten Ausrufezeichen in einer Sprechblase – Hinweis auf eine wichtige Information.

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03. Sep 2025

Ab 5. Oktober 2025 treten neue gesetzliche Regelungen für den SEPA-Zahlungsverkehr in Kraft. Ziel dieser Änderung ist es, den Zahlungsverkehr in Europa sicherer zu machen.

Das bedeutet für Sie:

  • Die Empfängerangaben bei SEPA-Zahlungen (Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften) müssen künftig exakt mit den bei der Bank gespeicherten Daten übereinstimmen.
  • Schon kleine Abweichungen beim Empfängernamen – etwa Tippfehler oder fehlende Zusätze – können eine SEPA-Zahlung verzögern oder verhindern.
  • Prüfen Sie daher bitte die Empfängerbezeichnung sorgfältig, bevor Sie eine Zahlung veranlassen.

Warum diese Änderung?
Mit der neuen Regelung soll die Sicherheit im Online-Banking und bei SEPA-Zahlungen weiter verbessert werden. So können Fehlleitungen von Zahlungen und Betrugsversuche noch besser verhindert werden.

Was sollten Sie tun?

  • Achten Sie auf die korrekte Schreibweise des Empfängernamens.
  • Vergleichen Sie bei Zahlungen an Unternehmen die Bezeichnung mit einer aktuellen Rechnung oder den offiziellen Kontaktdaten.
  • Kontrollieren und aktualisieren Sie gespeicherte Vorlagen im Online-Banking rechtzeitig.

Mit diesen einfachen Schritten stellen Sie sicher, dass Ihre SEPA-Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften ab 5. Oktober 2025 reibungslos funktionieren.