Neue gesetzliche Vorgaben für SEPA-Zahlungen ab Oktober 2025
Symbolgrafik mit einem roten Ausrufezeichen in einer Sprechblase – Hinweis auf eine wichtige Information.
Symbolgrafik mit einem roten Ausrufezeichen in einer Sprechblase – Hinweis auf eine wichtige Information.
03. Sep 2025
Ab 5. Oktober 2025 treten neue gesetzliche Regelungen für den SEPA-Zahlungsverkehr in Kraft. Ziel dieser Änderung ist es, den Zahlungsverkehr in Europa sicherer zu machen.
Das bedeutet für Sie:
- Die Empfängerangaben bei SEPA-Zahlungen (Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften) müssen künftig exakt mit den bei der Bank gespeicherten Daten übereinstimmen.
- Schon kleine Abweichungen beim Empfängernamen – etwa Tippfehler oder fehlende Zusätze – können eine SEPA-Zahlung verzögern oder verhindern.
- Prüfen Sie daher bitte die Empfängerbezeichnung sorgfältig, bevor Sie eine Zahlung veranlassen.
Warum diese Änderung?
Mit der neuen Regelung soll die Sicherheit im Online-Banking und bei SEPA-Zahlungen weiter verbessert werden. So können Fehlleitungen von Zahlungen und Betrugsversuche noch besser verhindert werden.
Was sollten Sie tun?
- Achten Sie auf die korrekte Schreibweise des Empfängernamens.
- Vergleichen Sie bei Zahlungen an Unternehmen die Bezeichnung mit einer aktuellen Rechnung oder den offiziellen Kontaktdaten.
- Kontrollieren und aktualisieren Sie gespeicherte Vorlagen im Online-Banking rechtzeitig.
Mit diesen einfachen Schritten stellen Sie sicher, dass Ihre SEPA-Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften ab 5. Oktober 2025 reibungslos funktionieren.